Seit dem 27. September 2026 gelten neue Informationspflichten für Unternehmen, die Waren an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825 zur Stärkung der Verbraucherrechte, die in Österreich mit dem Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 umgesetzt wurde. Eine der Neuerungen ist eine EU-weit einheitliche Kennzeichnung, die über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und die damit verbundenen Rechte informiert.